This site is only available in german. English site is under construction. Please use german content.
Übersicht
[Translate to English:] Ab 1978 hat das IFT aus den Erfahrungen eines Bundesmodells zum Aufbau von neuen Einrichtungen für Drogenabhängige auf Wunsch des BMG erstmals in Europa einen einheitlichen Datensatz für die Dokumentation in der Suchtkrankenhilfe entwickelt. Dieser Datensatz umfasst die Informationen, die im Bundesinteresse zur Dokumentation, zu Trendanalysen und zur Beurteilung der Arbeit in den Einrichtungen als notwendig erachtet wurden („Bundesdatensatz“). Seither pflegte und überarbeitete das IFT diesen Datensatz und die dazugehörigen Standardtabellen unter Berücksichtigung fachlicher Entwicklungen.
Seit Anfang an gilt die Absprache mit den Einrichtungen und beteiligten Verbänden, dass der Bundesdatensatz und die dazugehörigen Arbeitsmittel (z.B. Manuale) sowie die bundesweite Auswertung aus Bundesmitteln kostenlos zur Verfügung gestellt werden; als Gegenleistung müssen die nutzenden Einrichtungen dem IFT ihre Daten (nach bestimmten Vorgaben und Qualitätsmerkmalen) kostenlos für die Auswertung zur Verfügung stellen.
Mit der Entwicklung des Europäischen Kerndatensatzes in der Zeit von 1995 bis 2000 als kleinstem gemeinsamen Nenner für die Dokumentation erhöhte sich der Druck auf die bisher nicht beteiligten Einrichtungen, Verbände und Bundesländer, ebenfalls eine Standarddokumentation einzuführen. Allerdings gab es zwischen den bisher nicht beteiligten Einrichtungen zunächst keinen Konsens über die Inhalte der Dokumentation, zudem wurde der Bundesdatensatz als zu umfangreich angesehen. Um diese Einrichtungen an eine Standarddokumentation „heranzuführen“, wurde deshalb auf Initiative von DHS und IFT im Jahr 2000 der „Deutsche Kerndatensatz“ als Teilbereich des Bundesdatensatzes und kleinster gemeinsamer Nenner für bisher nicht dokumentierende Einrichtungen eingeführt . Das bedeutet, dass die Daten vor und nach dem Jahr 2000 eine teilweise unterschiedliche Datengrundlage haben. Vor dem Jahr 2000 wurden die Daten ausschließlich mit dem Bundesdatensatz des IFT erhoben, danach sowohl mit dem Bundesdaten- als auch mit dem Kerndatensatz. Die Überlappung beider Breiche betrug mehr als 90 Prozent.
Nachdem der Deutsche Kerndatensatz nunmehr in unveränderter Form seit sieben Jahren eingesetzt wurde, zeigten sich in den letzten Jahren sowohl auf Einrichtungsebene wie auch auf Seiten der Länder, Wohlfahrts- und Fachverbände eine wachsende Unzufriedenheit mit den Inhalten, die - sowohl auf fachlich-wissenschaftlicher wie auch auf praktisch-anwendungsorientierter Ebene - nicht mehr zeitgemäß waren und somit einer Revision bedurften. Diese Überarbeitung wurde in den Jahren 2005 und 2006 durch den Fachausschuss Statistik der DHS vorgenommen, in dem neben dem IFT Vertreter der Bundesländer, der in der Suchthilfe tätigen Wohlfahrts- und Fachverbände, der Deutschen Rentenversicherung und externe Experten mitgearbeitet haben. Die Überarbeitung erfolgte auf der Basis der vom IFT ausgearbeiteten bzw. gesammelten Kritikpunkte und Änderungswünsche, die von den betroffenen Stellen und Fachorganisationen geäußert wurden.
Seit dem 1.1.2007 gibt es somit nur noch einen Datensatz, nämlich den „Neuen (einrichtungs- und klientenbezogenen) Deutschen Kerndatensatz“. Das IFT zertifiziert in diesem Kontext Dokumentationssysteme, damit sichergestellt werden kann, dass die für die Auswertungen ab 2007 zur Verfügung gestellten Daten der einzelnen Softwaresysteme vergleichbar sind.
<< Back

